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II 07: Berufsausbildung

Sonderregelung zur Berufsausbildung

Um den Ausbildungsmarkt zu flexiblisieren, wurde im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung festgelegt, dass im Ausbildungsjahr 2007 noch eine Berufsausbildung durch Arbeitgeber möglich ist, die nicht über einen sonst zwingend erforderlichen Ausbilderschein verfügen.

Wenn Sie grundsätzlich überlegen, einem Schulabgänger in Ihrem Unternehmen eine Berufsausbildung zu ermöglichen, dann können Sie in diesem Jahr noch diese Ausnahmeregelung nutzen und ohne zusätzliche Qualifizierung eines Ausbilders eine Ausbildungsstelle zum 1. September 2007 schaffen. Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Berlin die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammen gestellt.

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