Personalblog Public Affairs

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Archiv für September 6, 2007

Anspruch auch auf freiwillige Bonuszahlungen

Auch wenn sich viele Unternehmen im Arbeitsvertrag vorbehalten, zusätzliche Leistungen wie Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld nur freiwillig zu bezahlen und jederzeit damit aussetzen zu können, dürfen sie die Gratifikationen nicht so einfach still und heimlich streichen. Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Köln. Soll es in einem Jahr mal nichts oder nicht so viel wie gewohnt geben, muss der Chef die Mitarbeiter zumindest rechtzeitig vorher über die Nichtauszahlung informieren. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer je nach Sachlage mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz vielleicht doch auf der vollen Zahlung bestehen.

Karrierechancen dank Geisteswissenschaften

Unternehmen wissen zu wenig über die Qualifikation von geisteswissenschaftlichen Bewerbern und trauen ihnen zu wenig zu. Das ist eines der Ergebnisse einer Befragung von 423 Geisteswissenschaftlern durch das Karrierenetzwerk e-fellows.net. Trotzdem verläuft die Jobsuche für die meisten problemlos: 40,9 Prozent hatten bereits vor Ende Ihres Studiums ein Jobangebot in der Tasche. 26 Prozent fanden innerhalb von drei Monaten eine Stelle; ein Jahr oder länger brauchten nur drei Prozent.

Karrierechancen dank Geisteswissenschaften

Unternehmen wissen zu wenig über die Qualifikation von geisteswissenschaftlichen Bewerbern und trauen ihnen zu wenig zu. Das ist eines der Ergebnisse einer Befragung von 423 Geisteswissenschaftlern durch das Karrierenetzwerk e-fellows.net. Trotzdem verläuft die Jobsuche für die meisten problemlos: 40,9 Prozent hatten bereits vor Ende Ihres Studiums ein Jobangebot in der Tasche. 26 Prozent fanden innerhalb von drei Monaten eine Stelle; ein Jahr oder länger brauchten nur drei Prozent.

Antidiskriminierungsgesetz auf dem Prüfstand

Eigentlich sollte das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das vor einem Jahr in Kraft trat, Bewerber vor Diskriminierung schützen. Doch es hat einen unerwartet negativen Effekt: Aus Angst vor Klagen nennen die meisten Unternehmen inzwischen keine Gründe mehr für eine Absage.
Bewerber erfahren nicht mehr, welche Kriterien sie aus dem Rennen geworfen haben. „Aufgrund des AGG äußern wir uns jetzt überhaupt nicht mehr dazu, weder mündlich noch schriftlich“, betonte Hans-Christoph Kürn, Leiter des E-Recruiting bei Siemens, auf einem Treffen des Arbeitskreises „E-Recruiting“ im eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft. „Mich persönlich ärgert das sehr. Denn offenes Feedback ist für die Kandidaten sehr wichtig, damit sie nicht dieselben Fehler mehrmals machen müssen.“
Ohnehin halten Personalmanager nicht viel vom AGG: In einer Umfrage des Online-Stellenmarktes Stepstone erklärten nur 15,4 Prozent der Befragten, das neue Gesetz sei sinnvoll. Vor allem die unsichere Rechtslage macht den Personalchefs zu schaffen (67,1 Prozent), aber auch die Aufbewahrung von Bewerberdaten (35 Prozent) und die neuen Regeln für Stellenanzeigen (31 Prozent).