Personalblog Public Affairs

aktueller Informationsdienst für Personalentscheider und Personalexperten aus Public Affairs-Agenturen

Archiv für Juni, 2007

Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten

Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.
Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind Kindergarten- / Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter, Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Ist wegen einer Arbeitsaufnahme oder der Teilnahme an einer Maßnahme zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten eine Kinderbetreuung erforderlich, kann diese als „Weitere Sozialintegrative Leistung“ (Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II) gefördert werden. Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten. Wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager bei Ihrem Träger der Grundsicherung.

Neues Portal für Human Resource Management

Auf dem Portal www.hrm.de, das sich noch in der Testphase befindet, können sich die Nutzer Informationen herunterladen und neue Kontakte knüpfen.Gefragt ist, wer selbst aktiv wird: mit Texten, Blogs und Audiodateien oder in einem der zahlreichen Diskussionsforen. Die neue Online-Plattform HRM.de ist ein personalisiertes Web-Portal: Im Mittelpunkt steht das persönliche Profil, das wie eine Visitenkarte beim Erstkontakt die Orientierung erleichtert. Den Mitgliedern ist es jedoch freigestellt, wem sie ihre Kontaktdetails und ihre persönlichen Daten zur Einsicht freigeben. Das besondere an HRM.de ist jedoch, dass dieses persönliche Profil mit den eigenen Dokumenten, den Fachartikeln, Blogs oder MP3s in Verbindung steht.
Alle von den User erstellten Dokumente sind mit deren Profil verknüpft. Ziel dieser Kombination ist es, die Mitglieder über die Fachinhalte zu vernetzen.

Berufliche Weiterbildung: Fast jeder Zweite würde Seminare selbst zahlen

45 Prozent der Berufstätigen in Deutschland sind bereit, sich in Zukunft auf eigene Kosten weiterzubilden, um in ihrem Beruf fit zu bleiben. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie der Fachzeitschrift „wirtschaft + weiterbildung“.
 
Die Fachzeitschrift „wirtschaft + weiterbildung“ (Haufe Verlag, Freiburg) hat das Nürnberger Marktforschungsinstitut „puls“ mit einer repräsentative Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland beauftragt. 556 Personen wurden im ersten Halbjahr 2007 zu ihrem Weiterbildungsverhalten befragt.

Das überraschende Ergebnis: 38 Prozent sind bereit, sich auf eigene Kosten in der Freizeit weiterzubilden. Weitere 7 Prozent würden immerhin die Kosten für ihre Fortbildung übernehmen, sofern ihnen ihr Unternehmen für die Zeit der Fortbildung zusätzlichen Urlaub gewährt.

Lediglich jeder Vierte (25 Prozent) sieht berufliche Weiterbildung als Pflicht des Arbeitgebers an und ist der Meinung, dieser sollte die Maßnahmen sowohl bezahlen als auch die Seminardauer auf die Arbeitszeit anrechnen. „Bei vielen Arbeitnehmern hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass in Zeiten der Globalisierung Weiterbildung wichtig ist, um auf Dauer Karriere zu machen“, bewertet Martin Pichler, Chefredakteur von „wirtschaft + weiterbildung“, die Ergebnisse.

Frauen scheinen den Wert beruflicher Weiterbildung für sich selbst deutlich geringer einzuschätzen als Männer. Immerhin 28 Prozent der Frauen, aber nur 22 Prozent der Männer sehen die Verantwortung für die Fortbildung ausschließlich beim Arbeitgeber. Andererseits würden 41 Prozent der Männer Seminare selbst bezahlen und Freizeit dafür opfern, aber nur 35 Prozent der Frauen.

Deutliche Unterschiede zeigen sich auch beim Blick auf das Alter: So nimmt mit zunehmendem Lebensalter die Bereitschaft ab, in berufliche Weiterbildung zu investieren. Die Verantwortung dafür schiebt fast jeder dritte der über 50-Jährigen, aber nur etwa jeder siebte der 18- bis 29-Jährigen ausschließlich dem Arbeitgeber zu. Ältere wollen dabei vor allem in deutlich geringerem Maße ihre Freizeit opfern als Jüngere, aber sie sind auch seltener bereit, Bildungsmaßnahmen selbst zu bezahlen. Wenig überraschend ist dagegen, dass Befragte mit höherem Bildungsabschluss und höherem Einkommen eher als alle anderen bereit sind, Geld oder Freizeit in die eigene Fortbildung investieren. Alle Ergebnisse der Studie finden sich in der Juni-Ausgabe der „wirtschaft + weiterbildung“.

„ZukunftsForum Personal“ am 11. und 12. Oktober

Unter dem Titel „Personalmanagement: Durchstarten statt überflüssig werden! Für das System Arbeit verantwortlich sein!“ findet am 11./12. Oktober 2007 in München das erste „ZukunftsForum Personal“ statt.
Veranstalter sind der Goinger Kreis, die Initiative „Wege zur Selbst-GmbH“ und das Münchener Bildungsforum. Sie wollen mit dem Kongress eine Initiative für fortschrittliche Personalarbeit starten. Referenten sind unter anderem Dr. Thomas Middelhoff, Vorstandsvorsitzender KarstadtQuelle AG,  Dr. Norbert Walter, Chefvolkswirt Deutsche Bank AG, der Personalvorstand der Deutsche Telekom AG, Thomas Sattelberger sowie weitere Personalverantwortliche aus den beteiligten Organisationen. Professor Dave Ulrich von der University of Michigan, bekannt geworden über seine Bücher zum Thema Business-Partner, ist per Video zugeschaltet.

Ausgefallene Stellenanzeige

Die Agentur Zum goldenen Hirschen geht tatsächlich neue Wege beim Design Ihrer Stellenanzeige:

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Erste Rechtsprechung zum AGG

ArbG Frankfurt/M. v. 14.03.2007 (Az. 6 Ca 7405/06)
- tarifliche Regelungen der Lufthansa sehen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Piloten mit Erreichen des 60. Lebensjahres vor
- drei Piloten erheben Klage auf Weiterbeschäftigung wegen unzulässiger Altersdiskriminierung

ArbG Frankfurt/M. v. 14.03.2007 (Az. 6 Ca 7405/06)
- sieht Altersgrenze als nach § 8 AGG gerechtfertigt an
- legitimes Ziel: Schutz von Leib und Leben von Besatzung, Passagieren und den Menschen in den Überflogenen Gebieten
- Regelung ist angemessen und erforderlich

ArbG Frankfurt/M. v. 14.03.2007 (Az. 6 Ca 7405/06)
- Begründung mit Sicherheitserwägungen ist aus Konzernsicht widersprüchlich, denn Altersregelung gilt nicht für konzernangehörige Lufthansa-Tochter Cityline und Lufthansa-Cargo
- starre Altersgrenze aufgrund von Sicherheitsbedenken muss gesetzlichen Vorschriften zum Luftverkehr vorbehalten bleiben

ArbG Hamburg, Beschluss v. 14.02.2007 zur Einrichtung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG: zwingende Mitbestimmung des BR nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ?
- lehnt Mitbestimmungsrechts des BR ab (Arg.: „schlichter Gesetzesvollzug“ des AGG)
anders ArbG Frankfurt, Beschluss v. 23.10.2006:
- Ordnung im Betrieb und Verhalten der AN betroffen (§87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Sachlage jedoch anders als im Fall des ArbG Hamburg, da nicht nur Einrichtung der Beschwerdestelle, sondern Übertragung weitergehender Kompetenzen zur Sachverhaltsaufklärung

EuGH v. 03.10.2006
- Dienstalter zulässiges Kriterium für Differenzierungen beim Entgelt (Arg.: Honorierung von Berufserfahrung = zulässiges Ziel der unternehmerischen Entgeltpolitik)

LAG Berlin v. 19.10.2006
- zur Altregelung in § 611a Abs. 2 BGB: bloßes Bestehen einer Schwangerschaft kein Indiz für geschlechtsspezifische Benachteiligung

BGH v. 14.02.2007
- unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern bei der Hinterbliebenenrente zulässig (Arg.: keine Anknüpfung an sexuelle Ausrichtung, sondern an Familienstand)

Neue Arbeitgeberhotline der Arbeitsagentur

Von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr ist die Arbeitsagentur unter 01801/ 66 44 66 (3,9 Cent/Minute) für Arbeitgeber erreichbar. In jedem Fall sprechen sie direkt mit einem persönlichen Ansprechpartner, der ausschließlich Arbeitgeber berät. So können alle Fragen rund um die Besetzung offener Arbeits- und Ausbildungsstellen oder zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitslosen beantwortet werden.

DPRG mit mehr als 2.500 Mitgliedern

Bei der Mitgliederversammlung DPRG Deutsche Public Relations Gesellschaft anläßlich des Deutschen PR-Tages 2007 in der Essener Messe konnte der Vorstand unter Präsident Ulrich Nies den Aufschwung des PR-Berufsverbandes auch zahlenmäßig dokumentieren. Am Stichtag 13. Juni wurden 2.506 Mitglieder registriert. Als 2.500stes Mitglied wurde Melanie Willich (32), Inhaberin der PR-Agentur Willich communications in Hamburg begrüßt.